Auszug aus Landesdenkmalamt BW – Staufen, Frickstraße, Kulturdenkmal
Frickstraße
Die Frickstraße - benannt nach dem früheren Adlerwirt Frick - verläuft auf dem Wall der ehem. mittelalterlichen Stadtbefestigung. Die Gärten auf der Nordseite der Straße sind ein Relikt der den Befestigungsanlagen vorgelegten Freiflächen.
Frickstraße: Rest der nordwestlichen Stadtbefestigung, siehe Auf dem Graben.
Frickstraße 2 (Flstnr. 247):
Wohnhaus auf
Hochkeller mit winkelförmig anschließendem Ökonomiegebäude, zusammen mit dem Nachbargebäude Nr. 3, im frühen 19. Jh. in Grabenbereich
unmittelbar vor der Stadtmauer erbaut. Der Zugang erfolgt von der Hofseite aus, dort Eingangstreppe zur Erschließung des Inneren.
Anfang des 20. Jh. Küferei.
Frickstraße3 (Flstnr. 248):
Wohnhaus,im frühen 19.
Jh. zusammen mit dem Nachbarhaus Nr. 2 im Grabenreich unmittelbar vor der Stadtmauer erbaut. Am
Türsturz an der Westseite
Datierung 1808 sowie das Handwerkszeichen eines Gerbers.
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Liste der Kulturdenkmale
Kreis: Breisgau-Hochschwarzwald
Gemeinde: Stadt
Staufen
Ortsteil:
Stadt Staufen
Stand: Juli 1992
Az.: 34/ Ka
Straße/Haus-Nr.: Frickstraße 2 Lgb./Parz.-Nr.: 247
Eigentumer:
Bezeichnung des Objekts - Bemerkungen |
DSchG |
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$ z |
Das Anwesen Frickstra8e 2 wurde zusammen mit dem angebauten Nachbarhaus im frühen 19. Jahrhundert, unmittelbar dem ehe- maligen Verlauf der früheren Stadtmauer vorgelagert, erbaut.
Das zweigeschossige Wohnhaus erhebt sich auf einem Kellersockel, in den querrechteckige Luken eingelassen sind. Rechteckige Fen- stergewände mit glatten Rahmen, wie sie für das frühe 19. Jahr- hundert zeittypisch sind, gliedern die Fassaden. Der Hausein- gang ist zum Hof hin gelegen, der von Wasch-/Brennhaus sowie weiteren Wirtschaftsgebäuden umschlossen wird. Profilierter Dachansatz.
Das Anwesen ist in Form und Konstruktion gut erhalten geblieben und stellt einen bezeichnenden Vertreter der Architektur des frühen 19. Jahrhunderts dar. Durch seine Lage im Stadtgrundri8, die auf historische Strukturen Rucksicht nimmt, ist das Anwesen auch von ortsbaugeschichtlichem Wert.
Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen, vor allem bau- sowie ortsbaugeschichtlichen Gründen; seine Erhal- tung liegt insbesondere wegen seines dokumentarischen Wertes im öffentlichen Interesse.